Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Bürgerinnen und Bürger aus 31 europäischen Ländern notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes in einem der beteiligten Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) krank werden oder einen Unfall erleiden.
Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen im Ausland.
Darüber [...]



Posts