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1.1 Die Bedeutung Erster Hilfe

Erste Hilfe zu leisten bedeutet bei Notfällen (z.B. Erkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen) die erforderlichen Maßnahmen auszuüben, die geeignet sind um Leben zu erhalten und das Eintreten gesundheitlicher Schäden zu vermeiden. Der Ersthelfer hat die Aufgabe, diese Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. eines Arztes durchzuführen und damit die wichtige Zeitspanne bis zur Versorgung durch professionelle Helfer zu überbrücken. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel das Absetzen eines Notrufes, die Rettung aus Gefahrenbereichen, die Betreuung von Verletzten oder Erkrankten und die Durchführung anderer lebensrettender Sofortmaßnahmen wie Blutstillung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung.

1.2 Die Pflicht zur Hilfeleistung

Die Erste Hilfe dient dem Zweck, bei Notfällen durch unverzügliche Durchführung geeigneter Maßnahmen Leben zu erhalten und gesundheitliche Folgeschäden für den Betroffenen zu vermeiden. Gerade die ersten Sekunden bis Minuten nach dem Eintreten eines akuten Notfalls sind oftmals entscheidend für die Ausprägung gesundheitlicher Folgeschäden. In vielen Fällen könnte der Tod von Menschen oder auch die Verschlimmerung von Erkrankungen oder Verletzungen verhindert werden, wenn bei Notfällen stets rechtzeitig und sachgerecht Erste Hilfe geleistet würde.

In Deutschland macht sich darüber hinaus jeder Bürger gemäß § 323c StGB grundsätzlich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er vorsätzlich bei einem Notfall nicht sofort die ihm bestmögliche Hilfe leistet. Ausnahmen hiervon gelten nur in besonderen Fällen; zum Beispiel ist der Ersthelfer nicht verpflichtet Hilfe zu leisten, wenn er sich hierbei selbst in eine erhebliche Gefahr bringen würde oder andere wichtige Pflichten durch die Ausübung dieser Hilfeleistung verletzten würde. Dagegen kann der Ersthelfer grundsätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn eine mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführte Hilfeleistung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder zum Tod des Betroffenen führt – vorausgesetzt, der Ersthelfer hat nicht grob fahrlässig gehandelt oder durch eine vorsätzlich durchgeführte unsachgerechte Handlung den Tod oder eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes herbeigeführt.

1.3 Richtig handeln

Um bei einem Notfall richtig handeln zu können ist es wichtig, dass der Ersthelfer selbst Ruhe bewahrt und sich zuerst einen Überblick über die Situation verschafft. Denn hektisches und unüberlegtes Handeln kann dazu führen, dass man wichtige Dinge übersieht, sich selbst oder andere in unnötige Gefahr bringt oder diese Hektik auf andere Beteiligte überträgt.  Auch erscheint manchmal die Notfallsituation schlimmer als sie tatsächlich ist, jedoch ist nicht jeder Notfall gleich lebensbedrohlich.  Beachten Sie aber in jedem Fall zuerst Ihre eigene Sicherheit, dies gilt besonders bei zum Beispiel Verkehrsunfällen, Unfällen in Verbindung mit Elektrizität, Chemikalien, Feuer oder auch bei Notfällen durch Ertrinken oder durch Einbrechen in Eis. Erst nachdem Sie Ihre eigene Sicherheit beachtet haben sollten sie weitere Maßnahmen  treffen. Versuchen Sie die betroffenen Personen zu beruhigen und sprechen Sie gegebenenfalls auch andere umherstehende Personen an und bitten diese um Mithilfe.

1.4 Der Notruf

Ein Notruf sollte immer dann unverzüglich erfolgen, wenn Personen aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung eine schnelle medizinische Behandlung benötigen oder wenn sich diese in einer anderen lebensbedrohlichen Situation (z.B. Gefahr von Feuer, Ertrinken, Giftstoffen, Gewalteinwirkung, etc.) befinden.

In Deutschland stehen folgende, bundesweit einheitlichen Telefonnummern für einen Notruf zur Verfügung:

Feuer/Rettung: 112

Polizei: 110

Diese Notrufnummern sind von jedem Ort in Deutschland ohne Vorwahl anwählbar, dies gilt für die Anwahl aus dem Festnetz und auch für die Anwahl über ein Mobiltelefon.

An den Autobahnen und auch an manchen Bundesstraßen und einigen öffentlichen Plätzen stehen Notrufsäulen;

Notrufsäule

kleine, schwarze Pfeile auf den Leitpfosten am Farbahnrand weisen auf die Richtung des nächsten Standortes einer Notrufsäule hin.

Bei der Meldung eines Notfalles sollten folgende Informationen übermittelt werden:

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind verletzt (erkrankt)?
  • Welche erkennbaren Verletzungen (Erkrankungen) liegen vor?
  • Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle!

Link zum BBK-Merkblatt Fünf “W” die im Notfall helfen (PDF)
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – www.bbk.bund.de/)

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