Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Bürgerinnen und Bürger aus 31 europäischen Ländern notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes in einem der beteiligten Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) krank werden oder einen Unfall erleiden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen im Ausland.
Darüber hinaus verringert sie den Verwaltungsaufwand. Die EKVK deckt alle medizinischen Leistungen ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (zu Urlaubs, Arbeits oder Studienzwecken) in einem der teilnehmenden Länder erforderlich sind. Bei Krankheit oder Unfall in einem anderen Land hat der Karteninhaber Anspruch auf die gleiche medizinische Behandlung, und auch auf die gleichen Bedingungen, wie der im Land versicherte Patient. Es ist also so, als wäre man in dem Land, das man besucht, selbst versichert. Mit der EKVK hat man allerdings nur zur öffentlichen Gesundheitsversorgung Zugang; Kosten von Gesundheitsdienstleistern des privaten Sektors können über die Karte nicht abgewickelt werden.

Die EKVK erhalten Sie kostenlos von Ihrer örtlichen Krankenkasse.
Die Karte, die den Auslandskrankenschein (sog. Vordruck E 111) ersetzt, ist durch ihre einheitliche äußere Aufmachung auch für das medizinische Personal im Ausland leicht erkennbar. Wenn Sie also in Urlaub, Kurzurlaub oder auf Geschäftsreise gehen oder im Ausland studieren möchten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie im Besitz dieser Karte sind. Sie ersparen sich dadurch Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland erkranken oder sich verletzen.

Quellenangaben:
Text: Europäische Kommission – Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de)
Bild: goviral, Frankfurt am Main (www.goviral.com)